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Ab Juni 2026 wird der Widerrufsbutton zur Pflicht und betrifft damit alle, die online verkaufen. Die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 verlangt von Ihnen eine digitale Widerrufsfunktion – leicht auffindbar, eindeutig und technisch sauber umgesetzt.
Mit dem Widerrufsbutton sollen Verbraucher online abgeschlossene Verträge über Waren oder Dienstleistungen unkomplizierter widerrufen können. Der Gesetzgeber verpflichtet Onlineshopbetreiber und andere Unternehmen damit, den Widerruf von Internet-Verträgen so einfach zu machen wie den Abschluss des Vertrags.
Bislang lassen sich Verträge im Internet zwar einfach abschließen – doch entscheidet sich ein Kunde um und möchte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er sich erst – oftmals mühsam – die dafür notwendigen Informationen zusammensuchen.
Mit dem Widerrufsbutton soll dem abgeholfen werden: Statt den Widerruf über ein Formular, eine E-Mail oder schriftlich per Post an den Vertragspartner zu schicken, soll er zukünftig über eine entsprechende elektronische Schaltfläche (“Button”) erklärt werden können.
Ist der Widerrufsbutton für meine Website oder meinen Shop Pflicht?
Pflicht ist der Widerrufsbutton für alle Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr schließen. Konkret bedeutet das: Eine Pflicht besteht für Sie, wenn Sie
in Ihrem Onlineshop Waren an Verbraucher verkaufen. digitale Dienstleistungen oder Inhalte wie z. B. E-Books, Onlinekurse oder Streaming anbieten. eine Plattform mit Abonnements bzw. regelmäßigen Leistungen betreiben (sofern hier ein Widerrufsrecht besteht).
Auch Anbieter, die Finanzdienstleistungen wie Kredite, Versicherungen oder Geldanlageprodukte vermitteln, müssen sich auf neue technische und rechtliche Anforderungen einstellen.
Wie muss der Button aussehen?
Der Button für den Widerruf auf Ihrer Website oder Ihrer Shop-Page muss klar und eindeutig beschriftet sein. Empfohlen ist die Bezeichnung “Vertrag widerrufen”. Da kreative Gestaltungsfreiheit bei anderen Button-Lösungen wie dem Kündigungs- oder dem Kaufbutton in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen geführt hat, sollten Sie hier besser nicht herumexperimentieren.
Wo muss er hin?
Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar und ständig verfügbar sein. Platzieren Sie ihn dort, wo ihn Ihre Kunden direkt finden: Am besten gut sichtbar (z. B. farblich hervorgehoben) im Footer der Website, aber nicht nur als Textlink wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Kontaktseite.
Verzichten Sie darauf, ihn ausschließlich im Login-Kundenbereich zu implementieren. Auch wenn die rechtssichere Umsetzung noch nicht abschließend geregelt ist, ist aktuell davon auszugehen, dass dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Grundsätzlich gilt: Machen Sie es Ihren Kunden so einfach wie möglich und verstecken Sie die Widerrufsfunktion nicht. Auch ein vorheriger Download der Anwendung ist nicht empfehlenswert, um auf den Button zu gelangen. |