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Die Digitale Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025
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Drei Fakten zum BFSG:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen.
  • Die Vorgaben treten am 28. Juni 2025 in Kraft und eine weitere Umsetzungsfrist gibt es nicht.
  • Folge: bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Wer ist verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen?

Sie sind betroffen, wenn:

  • ...Sie eine Website betreiben und dort Terminbuchungen, Reservierungen, Kontaktaufnahmemöglichkeiten und Interaktionsmöglichkeiten anbieten und dies als Zwischenschritt zum Vertragsabschluss dient. (Beispiel: Sie betreiben einen Friseursalon und bieten auf Ihrer Homepage Terminbuchungen an.)

  • …Sie in Ihrem Online-Shop Produkte oder Dienstleistungen verkaufen.
    (Beispiel 1: Sie verkaufen in Ihrem Online-Shop z.B. Outdoor-Equipment.
    Beispiel 2: Sie verkaufen online Schulungen oder Coachings.)

Ausnahmen Shop Betreiber:

  • Tätigkeit ausschließlich im B2B-Bereich

Ausnahme: Kleinstunternehmer:

  • Weniger als 10 Personen beschäftigt

  • und einen

  • Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro hat

Alle Shop Betreiber und Unternehmen die nicht unter die beiden Ausnahmen fallen sind verpflichtet Ihre Webseiten, Apps ..., Barierefrei, ab dem 28. Juni 2025 anzubieten.

 

Für alle die das Gesetz betrifft finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite im Kundenbereich, klicken Sie dafür auf den unteren Button.

 

Ihre Zugangsdaten sind Ihre E-Mailadresse und als Passwort: ABC-4892##Zugang

 
Im Kundenbereich: weitere Informationen Digitale Barrierefreiheit
 
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